Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Verstöße gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) können nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG, § 16 AÜG und nach § 7 GSA Fleisch als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
„Bericht: Strafverfahren gegen Bayern-Vorstandsriege eingeleitet“
Der Gesetzgeber hat die Einführung einer berufsspezifischen Impfpflicht beschlossen. Geregelt ist das im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“. Über dieses Gesetz ist § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) neu eingeführt worden.
Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen ab Mitte März 2022 geimpft oder genesen sein, sonst drohen Tätigkeitsverbote und Kündigung.
Betroffen sind Beschäftigte u.a. in
• Krankenhäusern • Dialyseeinrichtungen, • Arzt- und Zahnarztpraxen • Gesundheitsämtern, • Heilpraxen, • Alten- und Pflegeheime • ambulanten Pflege
Die Konsequenzen aus Verstößen gegen die Gesetzgebung treffen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Beispiel Arbeitgeber: Die Beschäftigten haben keinen ausreichenden oder gar keine Nachweise über den eigenen Status. Hier trifft dem Arbeitgeber die Pflicht, diese Personen namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden, das ein Beschäftigungsverbot verhängen kann. Der Arbeitgeber hat im schlimmsten Fall keine tätigen Mitarbeiter mehr und es bleiben ihm nur arbeitsrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Arbeitnehmer. Auch hat der Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht, die bei Säumnis ebenfalls rechtliche Probleme mit sich bringt.
Beispiel Arbeitnehmer: Die Beschäftigten erhalten einen behördlichen Bescheid wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht, ein Bußgeld kann bis zu 25.000 EUR betragen. Der Arbeitgeber spricht eine Abmahnung bzw Kündigung wegen eines Arbeitsrechtsverstoßes aus, da die Erbringung eines entsprechenden Nachweises eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis darstellt.
Die „Duldungspflicht„ für Impf- und Prophylaxemaßnahmen ist vor einigen Jahren bei der Bundeswehr eingeführt worden und hat ihre Grundlage in § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes. „Duldungspflicht“ bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen zu dulden. Die Impfung ist nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt.
Spätestens bis zum 30.06.2022 hat der prüfende Dritte die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II, III und III Plus vorzulegen. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die jeweilige Corona-Überbrückungshilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.
Gehen Sie kein Risiko ein – es kann jeden treffen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und Unbedachtheit leider auch nicht. Mit diesen drastischen Worten starten wir unseren Blogeintrag im April 2021. Warum? Der Presse konnten wir und konnten Sie entnehmen, dass allein im kleinen Schleswig-Holstein über 20 Millionen Euro an Coronahilfen zurückbezahlt werden müssen, oftmals weil der Antragsteller gar nicht berechtigt gewesen ist, diese Hilfen zu beantragen. Und nun wird’s gefährlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und Unbedachtheit leider auch nicht. Die Politik versucht, durch ein beispielloses Maßnahmenpaket die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer abzuschwächen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei Geldzahlungen, den sog. Corona-Soforthilfen, zu, die unbürokratisch beantragt werden können. Die Angaben in Förderanträgen müssen richtig sein, fehlerhafte Angaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen.
Hier greift die M§Protection UG. Sichern Sie sich finanziell ab – denn folgen nach der Anklage noch Ermittlungen und ggf. gerichtliche Verhandlungen steigen die Kosten für das Verfahren ganz schnell in fünf- bis sechsstellige Dimensionen. Um das zu verhindern: Schließen Sie noch heute eine Strafrechtsschutzversicherung ab. Für nur ab 500 EUR im Jahr. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.
Über diese Risiken klärte Ralph Böttcher auch am 28.04. beim Unternehmernetzwerk „BNI“ auf. Haben auch Sie Interesse beim BNI-Frühstück dabei zu sein? Schreiben Sie uns gerne!
Außerdem freuen wir uns über eine weitere Zusammenarbeit und zwar mit der XPERTS Gbr aus Oberhaching.
Wir wünschen für den Mai eine erfolgreiche und gesunde Zeit.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, und ab diesem Monat kann ich auch sagen: Liebe Newsletter-Abonnenten,
Mit steigenden Temperaturen steigen auch leider weiterhin die Coronainfektionen. Licht am Ende des Tunnels ist zumindest an der schleswig-holsteinischen Westküste zu erkennen, denn die Westküste bewirbt sich eine Modellregion zu werden, in der Öffnungen und Lockerungen getestet werden. In unserem nächsten Blogeintrag werden wir schlauer sein.
Diesen Eintrag wollen wir auch mit einer positiven Neuigkeit beginnen: Das Erfolgsformat „5 vor 12“, das donnerstags immer um, Sie können es sich denken, 11:55 Uhr per Zoom stattfindet, wird noch einen weiteren Monat stattfinden! Wenn Sie also noch nicht die Zeit gefunden haben, dabei zu sein, haben Sie im April noch einmal die Chance! Den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Facebook-Seite: https://www.facebook.com/SchutzinStrafverfahren
Im Blogeintrag vom April 2020 haben wir erstmals auf die sog. Rückwärtsdeckung hingewiesen. Diese garantieren wir immer noch! Was heißt das für Sie? Wer bereits Soforthilfe beantragt und ggf. auch schon Geld erhalten, doch mittlerweile ein mulmiges Gefühl hat, ob er dafür überhaupt berechtigt ist, kann sich mithilfe der Rückwärtsdeckung immer noch finanziell absichern. Das geht nicht? Doch, das geht doch! Das klappt schon ab 500 EUR im… Jahr! Vereinbaren Sie gleich jetzt einen kostenlosen Beratungstermin mit Michael Sievers:
Sollte es nochmal zu einem bundesweiten Lockdown kommen und sollte es noch zu weiteren Finanzhilfen kommen, möchte wir Ihnen einen gutgemeinten Rat ans Herz legen:
Nicht ohne strafrechtliche Absicherung die Soforthilfen des Staates beantragen ist Rat der M§Protection | Schutz in Strafverfahren. Schützen Sie sich vor noch größerem Übel!
Heißt es nicht, dass der Februar gefühlt der längste Monat im Jahr ist? Ich kann es gar nicht glauben, dass der Monat schon wieder rum ist und wir schnurstracks auf den Frühling zusteuern.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Restriktionen sind uns weiterhin die Hände gebunden persönlich Vorträge abzuhalten oder auf Kongressen zu sprechen – und vor allem zu mahnen. Das ist besonders ärgerlich, da es gerade jetzt so gefährlich ist. Für Steuerberater UND Soforthilfe-Empfänger. Denn wer nicht berechtigt ist, Coronahilfe zu beantragen und es trotzdem tut, macht sich strafbar. Stichwort Subventionsbetrug. Ähnliches gilt für den beratenden Steuerberater. Daher sagt Ralph: Ich rate Steuerberatern davon ab als „prüfende Dritte“ Überbrückungshilfen zu beantragen bzw. nur in Verbindung mit einer Strafrechtsschutzversicherung.
Social Media ist ein Kanal, Podcasts der andere. Immer mehr rückt auch das Videokommunikationstool „Zoom“ in den Fokus, besonders das Erfolgsformat „5 vor 12“, das aufgrund der hohen Nachfrage noch einmal um einen Monat verlängert wurde! Merken: Jeden Donnertag um 11:55 Uhr auf Zoom. Den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Facebook-Seite mit mehr als 1000 Abonnenten: https://www.facebook.com/SchutzinStrafverfahren
Wenn Sie zu den vielen Unternehmern gehören, die bereits Hilfen beantragt haben und sich nun unsicher sind, ob Sie bereits berechtigt sind – oder möglicherweise den langen und komplizierten Antrag fehlerhaft ausgefüllt haben: Keine Sorge. Bei uns greift auch die Rückwärtsdeckung. Vereinbaren Sie am besten direkt einen kostenlosen Beratungstermin: https://strafrechtsschutz.expert/schuetzen-jetzt/
Moin und vielen Dank für Ihr Interesse an der MS-Protection UG. Im letzten Blog-Eintrag haben wir Ihnen unsere Entwicklung noch einmal im Schnelldurchlauf aufgezeigt. Lesen Sie doch mal rein!
Auch wenn es weiterhin eine unglaubliche und schwierige Zeit für uns alle ist, wollen wir optimistisch nach vorne blicken.
Da sich die MS-Protection UG durch Ralphs unermüdliche Marketingarbeit mittlerweile in ganz Deutschland (und auch schon in Nachbarländern) herumspricht, war Ralph folgerichtig am 21. Januar als Experte zu Gast im Deutschlandfunk geladen. Dort ging es in einer deutschlandweiten Diskussion um die Corona-Soforthilfen, vor denen Ralph immer wieder warnt. Denn auch in 2021 gilt: Wer zu Unrecht Coronahilfen beantragt, macht sich strafbar. Hier geht es zu der äußerst spannenden Diskussion zum Nachhören:
Da physische Treffen weiterhin nicht möglich sind, gibt es seit 2021 wöchentliche Zoom-Meetings, natürlich kostenlos. Dort werden Sie persönlich über die Risiken aufgeklärt, Stichwort: Subventionsbetrug.
Haben Sie aufgrund von COVID-19:
Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Überbrückungsgeld
Darlehen aus dem Kfw-Sonderprogramm
oder andere Subventionen
beantragt?
Dann sollten wir uns unterhalten!
Immer mehr Unternehmer, die während der Corona-Pandemie Fördermittel beantragt und erhalten haben, sehen sich mit gerichtlichen Schreiben Staatsanwaltschaft konfrontiert. Der Vorwurf: Subventionsbetrug. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der Antragstellung Fehler unterlaufen sind, die Geschäftsadresse identisch zur Privatadresse ist oder Zweifel an der Hauptberuflichkeit der Firma bestehen – sobald ein Ermittlungsfahren eingeleitet wurde, entstehen Ihnen Kosten.
Abschließend haben wir ein kurzes Fallbeispiel für Sie herausgesucht, das sich auf die Rückwärtsdeckung bezieht, die hier bei der MS-Protection tatsächlich möglich ist: Angenommen Sie haben im März 2020 die Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen und im Laufe des Jahres eine Strafrechtsschutzversicherung bei uns abgeschlossen. Nun das folgende und leider nicht unrealistische Szenario: Sie sind gar nicht berechtigt gewesen, Corona-Soforthilfen zu beantragen und Ihnen wird ein Jahr später (also in 2021) Subventionsbetrug zur Last gelegt. Greift da immer noch die Strafrechtsschutzversicherung? JA! Glauben Sie nicht? Doch, sie Sind versichert!
Kommen Sie einfach in einen unserer Zoom-Calls am Donnerstagmittag um 12 Uhr und wir sprechen so persönlich wie möglich mit Ihnen über die Thematik. Es ist noch nicht zu spät, sich finanziell vor noch größerem Schaden abzusichern!
Ist das zu glauben? Das Jahr 2020 ist tatsächlich schon wieder vorbei. Man hat so gut wie nichts getan, und doch raste das Jahr nur so an einem vorbei. So erging es zumindest mir. Um Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, kurz aufzuzeigen, was in der M§Protection UG im Jahr 2020 alles passiert ist, folgt hier ein kurzer Jahresrückblick. Und lassen Sie sich eins gesagt sein: „Wer wartet mit Besonnenheit, der wird belohnt zur rechten Zeit“ (Rammstein – Rammlied“
Januar: 09.01. : Vortrag auf dem Gelände von Dr. Joe Bender über das Thema Strafrechtsschutzversicherung 22.01. : Vortrag in Göttingen 29.01. : Vor dem Steuerberater Verband Hessen e.V. referierte Ralph vor 100 Interessierten.
Februar: 22.02. : Ralph hat beim Nordfriesland Podcast „Thores Tea Time“ teilgenommen und seine bewegende Geschichte erzählt 24.02. : Vortrag auf dem Gelände des GreenTec Campus in Enge Sande
März: LOCKDOWN #1 Vorsicht beim Beantragen der Soforthilfen! Wer nicht berechtigt ist, riskiert es, sich strafbar zu machen. Das gilt auch noch im Jahr 2021. Der finanzielle Schutz der M§Protection greift hier. u.a. darüber berichtete Ralph auch in einem Exklusiv-Interview mit dem Sylter Fernsehsender Sylt1. Außerdem nahm Ralph an vielen Videokonferenzen teil, um die M§Protection gerade in dieser herausfordernden Zeiten präsent zu machen.
April: RÜCKWÄRTSDECKUNG Ja, richtig gelesen: Auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt haben, sich aber mittlerweile unsicher sind, ob Sie überhaupt berechtigter Empfänger sind, können Sie auch immer noch via Rückwärtsdeckung eine finanzielle Absicherung gewährleisten, sollten Sie wegen Subventionsbetrugs angeklagt werden. 22.04. Ralph wurde vom deutschlandweit bekannten Gründerlexikon zu der aktuellen Situation interviewt, das Gespräch finden Sie hier: https://www.gruenderlexikon.de/news/buecherregal/achtung-corona-soforthilfe-fuer-unternehmer-steuerberater-ging-wegen-subventionsbetrug-ins-gefaengnis-84233741
Mai: Im Mai ging es primär um die Corona-Soforthilfen und die damit verbundene Rückwärtsdeckung. Eine weitere Komponente vonseiten der Bundesregierung kam noch hinzu: Kurzarbeit. Ein sinnvolles und legitimes Mittel für Arbeitgeber, doch auch hier heißt es VORSICHT. Wer nicht berechtigt ist, Kurzarbeit beantragen zu dürfen, macht sich ebenfalls strafbar. Es gibt so viele Möglichkeiten angeklagt zu werden. Und dann MUSS die Staatsanwaltschaft reagieren. Gehen Sie kein unnötiges, finanzielles Risiko ein: Sichern Sie sie gleich ab: https://strafrechtsschutz.expert/schuetzen-jetzt/?fbclid=IwAR1l-J6Yln1Tw9EUtRxtvRvpsL-m_AZroYyStl_f7tUTPEFVqQa3UfeD8gI 27. 05. : Ralph berichtet beim Husumer Verein „Round Table“ über die Vorteile der M§Protection UG.
Juni: Um möglichst viele Menschen zu erreichen, ließ Ralph im Juni sein Buch „Herr Steuerberater – Sie sind verhaftet!“ vertonen. Vortrag beim Online Barcamp der Wirtschaftsförderung Nordfriesland. Juli: Referat beim BNI-Dünetalk. Mitte im Hochsommer sprach Ralph mit dem Chef vom BNI-Österreich (Business Network International) Michael Mayer über seine bewegende Geschichte und die Erfolgsstory von M§Protection. Über viertausend Menschen haben sich dieses Live-Interview bereits angeschaut? Sie wollen auch mal einen Blick rein werfen? Hier: https://www.facebook.com/watch/live/?v=327005408325095&ref=watch_permalink
September: Neben wöchentlichen Vorträgen bei BNI-Veranstaltungen wurden im September diverse Termine für den anstehenden Herbst vereinbart.
Oktober: LOCKDOWN-LIGHT Das Wort der Stunde heißt mal wieder: „Rückwärtsdeckung“ Soll heißen: Auch wenn man schon Soforthilfen beantragt hat, kann man sich immer noch vor den finanziellen Konsequenzen absichern, und zwar mithilfe der M§Protection UG. Ganz einfach, ganz schnell: https://strafrechtsschutz.expert/schuetzen-jetzt/ 27.10. : Ralph hatte die Möglichkeit beim digitalen Steuer-Konvent vor mehreren Hundert Online-Gästen zu referieren. Ralphs Hörbuch hat es im Oktober 2020 auch zu Audible geschafft.
November: Der Durchbruch? Bis zu 500.000 Menschen erreichte Ralph mit einem Interview auf http://www.unternehmenswelt.de und seitdem steht das Telefon nicht still. Seit November ist Michael tagtäglich am Telefonieren mit neuen Klienten, die sich allesamt vor finanziellen Schäden absichern wollen. Sie gehören noch nicht dazu? Dann aber schnell: https://strafrechtsschutz.expert/schuetzen-jetzt/?fbclid=IwAR1l-J6Yln1Tw9EUtRxtvRvpsL-m_AZroYyStl_f7tUTPEFVqQa3UfeD8gI Dezember: Seit dem Interview mit der Unternehmenswelt gab es schon knapp 700 Anfragen, die Michael und Ralph im Dezember und „zwischen den Tagen“ abarbeiten.
2021 wird für uns alle ein spannendes Jahr. Die Entwicklung der M§Protection bleibt ebenfalls spannend. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen für 2021 alles Gute. Gesundheitlich als auch finanziell.
Damit ein herzliches „Hallo“ und herzlich willkommen auf dem Blog der M§Protection UG, Ihr Experte für Strafrechtsschutzversicherung.
Es sind weiterhin stürmische, unvorhersehbare Zeiten. Damit Sie sich allerdings vor einem finanziellen Sturm absichern können, sind wir für Sie da. Als Unternehmer stehen Sie permanent mit einem Bein vor dem Gericht, denn es geht so schnell, dass Sie angezeigt werden können. Von unzufriedenen Kunden, verbitterten ehemaligen Angestellten oder Konkurrenten. Und dann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Und dann wird es teuer.
Teuer kann es auch werden, wenn Sie im Zuge der Corona-Pandemie Soforthilfen des Staates beantragt haben – es sich aber im Nachgang herausstellt, dass Sie gar nicht berechtigt waren, diese zu beantragen. Dann heißt es ganz schnell: Subventionsbetrug. Und das kann teuer werden.
Mit einer Strafrechtsschutzuversicherung (ab für nur 500 EUR p.a.) sichern Sie sich finanziell ab.
In der Dienstag-Ausgabe des SHZ am 01. Dezember warnt der Autor vor Betrügen in Sachen Corona-Soforthilfen. In diesem Fall bezieht er sich auf bewusst kriminelle Machenschaften, doch weist auch auf viele tausende Fälle hin, in denen Unternehmer einen Antrag gestellt haben, nur um ihn dann wieder zurückzuziehen. Haben Sie auch Soforthilfe beantragt (betragen müssen?) und sind sich nicht hundertprozentig sicher, ob Sie überhaupt berechtigt waren, diesen zu stellen? Sichern Sie sich noch jetzt ab! Auch die Rückwärtsdeckung greift bei der M§Protection UG! Michael Siewers kann ihnen im Handumdrehen ein maßgeschneidertes Angebot zubereiten: https://strafrechtsschutz.expert/schuetzen-jetzt/?fbclid=IwAR1l-J6Yln1Tw9EUtRxtvRvpsL-m_AZroYyStl_f7tUTPEFVqQa3UfeD8gI
Am Anfang des Blogs begann ich mit der Frage, ob der November ein Durchbruch für die M§Protection UG war. Um das klar zu bejahen ist es noch zu früh – aber Ralph hat es geschafft, dass http://www.unternehmenswelt.de über seine Geschichte berichtet (https://www.unternehmenswelt.de/unternehmerstory-sie-sind-verhaftet-steuerberater-und-unternehmer-ralph-boettcher-im-interview). Was ist das Besondere daran? Ralphs Geschichte wird häufig publiziert, weil sie eben so augenöffnend ist (wer die Geschichte nicht kennt. Auf Audible gibt es Ralphs Erlebnisse im Hörbuch!) – doch auf der Plattform von Unternehmenswelt.de sind 500.000 Mitgliedern, die allesamt über die Gefahren informiert worden sind und nun nach und von der M§Protection in Person von Michael Siewers kontaktiert werden. Wichtig: Aufgrund des Umfanges der Anfragen hat die M§Protection ab November absolute Sonderkonditionen, die ohne Veränderungen weitergegeben werden!
Seit 14 Tagen ist Michael nun täglich stundenlang am Telefonieren und schließt einen Vertrag nach dem anderen ab. Der Dezember wird sicherlich ähnlich ereignisreich für Michael. Wir halten Euch in unserem Jahresabschluss-Blog Ende Dezember auf dem Laufenden.