
Niemand, der professionell mit dem System der Strafverfolgung in Kontakt gekommen ist, wird – wenn er es sich irgendwie leisten kann – als Beschuldigter in einem Strafverfahren auf einen Verteidiger verzichten.
Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann der Verteidiger am meisten bewirken. Er kann auf frühzeitige Weichenstellungen hinwirken, die dem Beschuldigten zu Gute kommen. Er kann Zweifel säen, wo sie angebracht sind und Kontrolle ausüben, wo sie notwendig ist. Kurzum: Er kann den notwendigen Kontrapunkt in einem faktisch tendenziell einseitigen Prozess setzen und damit im besten Fall zu Unrecht geführte Hauptverhandlungen vor Gericht verhindern helfen.
Erstattung nur eines Bruchteils der Kosten
Gute – und das heißt vor allem: engagierte – Strafverteidigung kostet Geld. Stundensätze zwischen 300 und 400 Euro zuzüglich Umsatzsteuer sind marktüblich.
Wenn das (Ermittlungs-)Verfahren bereits begonnen hat und Sie darüber informiert wurden, ist es nicht mehr möglich, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abzuschließen.
Wurde das Ermittlungsverfahren jedoch noch nicht eingeleitet oder es wird verdeckt, also ohne Ihr Wissen, gegen Sie ermittelt, ist dies versichert. Wenn Sie sofort eine Rechtsschutzversicherung für Strafrecht abschließen, könnte diese Versicherung in einem solchen Fall also auch direkt für Sie tätig werden. Das gilt sogar für Handlungen, die vor dem Versicherungsbeginn liegen und für die Ihnen im Nachhinein ein Vorsatzdelikt vorgeworfen wird.
Michael Siewers | M§Protection | Schutz in Strafverfahren im Juli 2022
Idealerweise schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung jedoch vorbeugend ab – so haben Sie jederzeit die Gewissheit, im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.
Michael Siewers | M§Protection | Schutz in Strafverfahren
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