Es soll ausdrücklich geregelt werden, dass die Finanzbehörden solche Daten in denFällen von § 31a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb oder Nr. 2 AO auchfür die Durchführung eines Strafverfahrens (aber nicht Bußgeldverfahren) wegeneiner zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln offenbaren dürfen.Gesetzestext: Dem § 31a Absatz 1 wird folgender Satz„Corona-Hilfen : „Meldungen Finanzämter an die Staatsanwaltschaften““ weiterlesen
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Risiko Strafrecht bei der Umsatzsteuer | TAXDOO
Wenn das (Ermittlungs-)Verfahren bereits begonnen hat und Sie darüber informiert wurden, ist es nicht mehr möglich, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abzuschließen. Wurde das Ermittlungsverfahren jedoch noch nicht eingeleitet oder es wird verdeckt, also ohne Ihr Wissen, gegen Sie ermittelt, ist dies versichert. Wenn Sie sofort eine Rechtsschutzversicherung für Strafrecht abschließen, könnte diese Versicherung in„Risiko Strafrecht bei der Umsatzsteuer | TAXDOO“ weiterlesen