Duldungspflicht | Impfplicht bei der Bundeswehr

Die „Duldungspflicht„ für Impf- und Prophylaxemaßnahmen ist vor einigen Jahren bei der Bundeswehr eingeführt worden und hat ihre Grundlage in § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes. „Duldungspflicht“ bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen zu dulden.

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