Wenn das (Ermittlungs-)Verfahren bereits begonnen hat und Sie darüber informiert wurden, ist es nicht mehr möglich, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abzuschließen.
Wurde das Ermittlungsverfahren jedoch noch nicht eingeleitet oder es wird verdeckt, also ohne Ihr Wissen, gegen Sie ermittelt, ist dies versichert. Wenn Sie sofort eine Rechtsschutzversicherung für Strafrecht abschließen, könnte diese Versicherung in einem solchen Fall also auch direkt für Sie tätig werden. Das gilt sogar für Handlungen, die vor dem Versicherungsbeginn liegen und für die Ihnen im Nachhinein ein Vorsatzdelikt vorgeworfen wird.
Michael Siewers | M§Protection | Schutz in Strafverfahren im Juli 2022

so haben Sie jederzeit die Gewissheit, im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.
Idealerweise schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung jedoch vorbeugend ab – so haben Sie jederzeit die Gewissheit, im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.
Michael Siewers | M§Protection | Schutz in Strafverfahren
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Ein Kommentar zu “Kann ein Rechtsschutz im Strafrecht rückwirkend abgeschlossen werden? – STRAFRECHT”